TRAINING MIT HANDICAP stellt sich vor!
Die von CLUB MOBIL initiierten Fahrsicherheitskurse TRAINING MIT HANDICAP finden dank der Sponsoren seit 1997 jedes Jahr von August bis Oktober statt. ÖAMTC-Instruktoren lehren den Teilnehmern richtiges Verhalten in Extremsituationen. Dieses Training wird aktiven Autolenkern mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% angeboten.
ACHTUNG: In diesem Kurs wird die Fahreignung der Teilnehmer weder überprüft noch bestätigt.
Das Training wird mit dem eigenen Fahrzeug absolviert. Pro Jahr und Person kann 1 ermäßigter Kurs in Anspruch genommen werden.
Fahrsicherheitskurse finden jährlich zwischen August und Oktober statt! https://www.clubmobil.at/aktuelle-veranstaltungen/
Kursinhalt
Modul 1:
Schleuderndes Fahrzeug unter Kontrolle bringen, richtiges Ausweichen, Bremsen (Blockier-, Intervall-, ABS- und Schlupfbremsübungen), Kurven fahren, Lastwechselslalom, usw.
Modul 2*:
Dieses Aufbaumodul erfordert die optimale Beherrschung der Grundtechniken von Modul 1, da diese in einem höheren Geschwindigkeitsbereich trainiert werden. Den Höhepunkt von Modul 2 bildet die praktische Anwendung aller Trainingsinhalte in rascher und unmittelbarer Abfolge.
*Das Modul 2 kann nur nach 2-maliger Teilnahme an Modul 1 absolviert werden, wobei der letzte Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf.
Kosten
Dank unserer Sponsoren* konnten die pro Person anfallenden Kosten von knapp € 550,00 im Jahr 2020 auf € 85 reduziert werden. CLUB MOBIL-Mitglieder bezahlen einen nochmals um € 7 reduzierten Betrag. D. h. sie erhalten einen zusätzlichen Nachlass von fast 30 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages (derzeit 20 €)!
Eine CLUB MOBIL- oder ÖAMTC-Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung, um zum vergünstigten Preis an diesem Training teilnehmen zu können!
*SOZIALMINISTERIUM, LANDESREGIERUNG BURGENLAND, KÄRNTEN, NIEDERÖSTERREICH, OBERÖSTERREICH, SALZBURG, STEIERMARK, TIROL, ÖAMTC, AUVA, GENERALI, VEIGEL
Zur Info: Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die aufgrund eines AUVA-Arbeitsunfalles eine MdE von mehr als 50 % zuerkannt haben, erhalten am Projektende den einbezahlten Selbstbehalt rückerstattet!